Neubürger_innen Europas

Zur Figur des Flüchtlings in der Debatte über Staatsbürgerschaft

Die Proteste derjenigen, die nicht zu den Staatsbürger_innen des Landes gehören, in dem sie sich aufhalten, und dennoch Forderungen an Staat und Gesellschaft stellen, nehmen in Europa zu. Die Bilder des Jahres 2015 können für diese Veränderungen stehen. Als ein herausragendes Beispiel für diese Entwicklung können die vielen tausend Flüchtlinge am Bahnhof in Budapest gelten. Sie sitzen am Bahnhof fest, werden an den Zugängen zu den Zügen kontrolliert und abgewiesen. Da Flüchtlinge kaum noch die Möglichkeit haben, legal eine Grenze zu einem Land des Schengenraums zu überqueren, gelten sie in Ungarn als illegal. Selbst wenn sie eine Fahrkarte besitzen, werden sie nicht durchgelassen.

 

Flüchtlinge als politische Akteur_innen

Nach tagelangem Warten, willkürlichem Durchlassen ebenso wie willkürlichem Abweisen nehmen viele tausend Menschen ihr Schicksal selbst in die Hand. Durch die zeitweilige Aussetzung der Dublin II Verordnung ermutigt, machen sich Tausende von ihnen auf den Weg in andere Länder Europas, vor allem nach Deutschland. Sie unterwerfen sich den Kontrollbemühungen Ungarns nicht mehr, sondern widersetzen sich aktiv den staatlichen Regulierungsbemühungen. Ohne über das Recht auf Bewegungsfreiheit in Europa zu verfügen, haben sich hier die Flüchtlinge dieses Recht in einem performativen Akt genommen: „When we walk, we make our decision. We don’t wait for the others to give us solutions.“ Das Nehmen ihres Rechts auf Bewegungsfreiheit zeigt bereits den Kampf in den Grenzen, oder besser: im Grenzraum von Demokratien an, das im Grund von allen undokumentierten Migrant_innen verkörpert wird.

Allerdings passierte hier noch mehr als die Inbesitznahmen eines individuellen Rechts. In dem Marsch ebenso wie in vielen anderen politischen Aktionen von Flüchtlingen in den letzten Jahren – so etwa bei Protesten in Calais oder dem Hungerstreik in Athen –  werden allgemeine Forderungen erhoben, die das unmittelbare persönliche Interesse übersteigen. Der selbstorganisierte Aufbruch in Ungarn wurde bewusst öffentlich inszeniert und ist begleitet von Erklärungen, Stellungnahmen von Kooperationen mit Journalist_innen, die sich mit den Flüchtlingen auf den Weg gemacht haben. Durch diese Öffentlichkeit machen sich die Flüchtlinge zu politischen Akteur_innen, die unter Umgehung geltenden Rechts ihr Recht gegenüber Staaten deklarieren, deren Staatsbürger_innen sie nicht sind. Damit schreiben sie sich bereits ein als Partizipierende bzw. Fordernde, die Ansprüche als Nicht-Mitglieder einer Gesellschaft stellen. Als politische Akteur_innen beginnen sie, institutionalisierte Grenzen von Staatsbürgerschaft zu irritieren.

 

Menschenrechte

In der Idee der Staatsbürgerschaft waren von Anbeginn vielfältige, zum Teil sich überlagernde Spannungen und Widersprüche angelegt, die in nationalstaatlich begrenzten Gebieten nicht aufzulösen waren und bis heute nicht aufzulösen sind. Diese Spannung drückte sich in der großen Errungenschaft der Französischen Revolution, in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus: Die Rechte wurden als Menschenrechte proklamiert, galten jedoch nur für männliche Bürger innerhalb eines umschlossenen Gemeinwesens: dem Territorialstaat. Das heißt, dass sie von Anfang an zur territorialen Begrenzung in Widerspruch standen. Denn die Menschenrechte weisen immer auch auf diejenigen, die nicht Bürgerin oder Bürger der begrenzten Gemeinschaft sind. Insofern ist die Ausdehnung und Grenzüberschreitung in der Konzeption der Staatsbürgerschaft selbst mit angelegt.

Diese Spannung zwischen universell deklarierten Rechten einerseits und partikularer Zuteilung andererseits führt dazu, dass sie auch als emanzipatorische Rechte von denjenigen wahrgenommen werden, die nicht über die Staatsbürgerrechte verfügen. Und als solche haben sie immer wieder Gruppen und Einzelpersonen dazu animiert, um dieses Recht zu kämpfen. Zu einer der ersten, die für sich dieses Recht auf Grundlage der Menschen- und Bürgerrechte einforderte, gehört die Frauenrechtlerin und Revolutionärin Olympe des Gouges. Sie formulierte auf der Grundlage dieser Spannung 1791 den berühmt gewordenen 10. Artikel ihrer Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin: „Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen, gleichermaßen muß ihr das Recht zugestanden werden, eine Rednertribüne zu besteigen.“ Diese Forderung beruft sich auf das große Versprechen, das der Französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte zugrunde liegt: Es ist das Versprechen auf Freiheit sowie politische und rechtliche Gleichheit aller Menschen – unabhängig ihrer Differenzen, unabhängig ihrer Zugehörigkeiten. Reale Ungleichheit kann jetzt nicht mehr als Gott- oder Naturgegebenheit gelten, sondern widerspricht offenbar den rechtlichen Grundlagen der neu entstehenden demokratischen Ordnungen.

Es ist damit der Widerstreit zweier Ideen, die im modernen Staatsbürgerrecht angelegt sind und den Streit an den Grenzen der Demokratien zum konstitutiven Element der Demokratien machen: Auf der einen Seite verweist de Gouges mit ihrer Forderung darauf, dass Menschen- und Bürgerrechte von Anfang an exklusiv angelegt gewesen waren. Dieser Ausschluss wird jedoch durch den Rückgriff auf die zweite Dimension des Bürgerbegriffs in Frage gestellt: Es ist die Dimension der Selbstermächtigung der handelnden Bürgerin, die sich unabhängig macht von ihrem rechtlichen und politischen Status innerhalb der Gesellschaft. Damit bringt sie das konstituierende, selbstermächtigende Element, das dem Staatsbürgerbegriff eignet, zum Vorschein. Diese Dimension verweist auf das universelle Versprechen von Freiheit und Gleichheit, auf deren Grundlage die Rechte eingefordert werden, die durch die exklusive Dimension nicht institutionell gesichert sind. Insofern kann sie verstanden werden als eine von der konkreten Rechtsgewährung unabhängigen Dimension, die auch von denjenigen aktiviert werden kann, die über keine Staatsbürgerrechte verfügen.

 

Flüchtlinge vs./und Staatsbürgerschaft

Im Rückgriff auf diese prozessorientierte, selbstermächtigende Dimension der Idee der Staatsbürgerschaft werden in einer wachsenden Literatur die protestierenden Sans-Papiers, Asylbewerber_innen und Flüchtlinge unter dem Bürgerbegriff gefasst. Hannah Arendts berühmten Formel des „right to have rights“ hat Engin Isin in diesem Sinne weiterentwickelt als das „right to claim rights“ und betont damit die aktivistische Dimension der Staatsbürgerrechte, die damit nicht als statisch, sondern in ihrer Prozessdimension stark gemacht werden. Diese konstituierende Empowerment-Dimension ist unabhängig von der Rechtsgewährung ‚von oben‘ und kommt zum Ausdruck im politischen Handeln nicht nur der Staatsbürger_innen, sondern ebenso auch der Bürger_innen ohne Staatsbürgerschaft. In vielen Auseinandersetzungen mit den Protesten von Flüchtlingen werden die Prozesse politischer Selbstermächtigung in diesen Kämpfen hervorgehoben. Sie werden als neue politische Subjekte begriffen, die seit einigen Jahren die politische Bühne betreten.

Das ist in der Tat – vor allem mit der großen öffentlichen Aufmerksamkeit – neu. Denn bislang fokussierte sich die Öffentlichkeit ebenso wie die wissenschaftliche Forschung vor allem auf den Staatsbürger in demokratischen Rechtsstaaten als politischer Akteur par excellence. Als Gegenfigur gilt oftmals der Flüchtling, der als Figur umfassenden Verlustes beschrieben wird. Aber die Flüchtlinge als neue Bürger_innen Europas verweisen –  wie damals schon Olympe de Gouges – auf den Widerstreit zwischen der exklusiven und der integrativen Idee moderner (Staats-)Bürgerrechte und halten dadurch die Idee politischer Selbstermächtigung jenseits konkreter Rechtsgewährung lebendig.

 

 

Dieser Beitrag baut auf meinem Vortrag „Grenzgänger – Flüchtlinge, Sans-Papiers und die Transformation der Demokratie“ vom 22.06.2016 an der Georg-August Universität Göttingen im Rahmen der Vortragsreihe „Zur Zukunft der Politischen Theorie im 21. Jahrhundert“ auf. Der Vortrag kann online gesehen werden.

 

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